Zusammenlegung jüdischen Wohnraums

Gocher Juden müssen ihre
Wohnungen/Häuser verlassen

Quelle:
Reinhard Schippkus,
ein Opfer von Majdanek, Dokumente zur Verfolgung, Verschleppung
und Ermordung der Gocher Jüdin Betty Epstein,
in: An Niers und Kendel, Historische Zeitschrift für Stadt Goch und Umgebung, Heft 19, August 1988, S. 1-13

  Pos1  
In einem Schreiben der Gestapo Düsseldorf vom 18. September 1941, das die Stadt Goch am 1. Oktober 1941 erhält, verdeutlicht diese reichsweite Maßnahme:
In erster Linie ist der jüdische Wohnraum durch Zusammenlegung mehrerer jüdischer Familien in eine Wohnung stärker als bisher auszunutzen. Dabei ist es als selbstverständlich vorauszusetzen, daß den Juden nur die ungesundesten und schlechtesten Wohnungen belassen bleiben, wobei jedoch die geltenden sanitären Vorschriften zu beachten sind und darauf Rücksicht zu nehmen ist, daß die Wohnungen bzw. Häuser nicht alle nebeneinander zu liegen kommen. (Ghettoisierungsverbot).34

Sammelwohnungen in Goch waren:
  • Weezerstraße 29
  • Herzogenstraße 36
  • Mühlenstraße 5

Otto Mayer war mit einer Christin verheiratet und durfte deshalb bei seiner Frau wohnen.

Jenny Jacobs durfte aufgrund ihres Alters und ihrer Pflegebedürftigkeit mit ihrer Haushälterin Henriette Rosenbaum in ihrer Wohnung verbleiben.

 

 

Dateiname: samwoh.htm
Datum: 02.06.2005
Erstellt von: Ruth Warrener
Fotografien: Ruth Warrener